Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr  Altenstädt


§ 1
Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

1)      Der Verein führt den Namen „Förderverein Freiwillige Feuerwehr Naumburg – Altenstädt“.

2)      Der Sitz des Vereins ist 34311 Naumburg – Altenstädt.

3)      Sein Tätigkeitsfeld umfaßt das Gebiet der Stadt Naumburg und des Landkreises Kassel.

4)      Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zwecke, Aufgaben, Gemeinnützigkeit

1)      Zweck des Vereins ist die Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Naumburg – Altenstädt

2)      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar insbesondere durch

·        die Durchführung von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Einsatzabteilung

der Freiwilligen Feuerwehr Naumburg- Altenstädt bei denen Aktiven der Feuerwehr die Gelegenheit gegeben wird, miteinander ihre Leistungen zu messen, zu verbessern und die Geselligkeit im Stadtteil Altenstädt zu fördern.

·     die Pflege der Gemeinschaft im Förderverein und die Unterstützung der Arbeit der    

Freiwilligen Feuerwehr Altenstädt sowie des Maibaumteams der Freiwilligen Feuerwehr Altenstädt, welchem das Aufstellen eines Maibaumes verbunden mit einem Dorffest traditionsgemäß obliegt. 

·        die Förderung des öffentlichen Lebens und die Pflege der heimatlichen Tradition und

Kultur der Stadt Naumburg.

·        die Förderung der örtlichen Vereinsgemeinschaft - hier auch: Integration von Neubürgern.

·        die Durchführung von Informationsveranstaltungen; Informationsreisen u. Studienfahrten.

3)      Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

Politische und religiöse Betätigungen sind ausgeschlossen.

§ 3
Mitgliedschaft

1)      Mitglieder können alle Aktiven der Einsatzabteilung, Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung, passive Mitglieder der Feuerwehr Naumburg-Altenstädt sowie weitere natürliche Personen werden.

2)      Es besteht die Möglichkeit des Beitritts als aktives Mitglied oder als förderndes Mitglied.

Aktive Mitglieder setzen sich direkt und unmittelbar für den Zweck und die Ziele des Vereins ein. Fördernde Mitglieder – im folgenden Förderer genannt – unterstützen die Vereinsarbeit durch Sach- und Geldspenden.

3)      Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand, die Entscheidung des

Vorstandes ist endgültig.

4)      Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

5)   Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Veranstaltungen teilzunehmen, Anträge zu stellen

      und das Stimmrecht auszuüben.

6)   Alle Fragen in Zusammenhang mit Veranstaltungen insbesondere der Planung,

      Organisation, Finanzierung, Durchführung sind der Entscheidung des Vorstandes

      unterworfen.

§ 4
Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

·        durch Tod oder Verlust der Ehrenrechte

·        durch freiwilligen Austritt: In diesem Fall muß die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden.

·        durch Ausschluß: ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluß bei einfacher Mehrheit werden, wenn ein vereinschädigendes Verhalten des Mitglieds vorliegt oder seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

·        Mit der Mitgliedschaft verliert das frühere Mitglied jedes Recht aus seiner Mitgliedschaft.

Insbesondere ist die Rückgabe von Beiträgen bzw. Spenden die dem Verein gewährt wurden, ausgeschlossen.

§ 5
Mitgliedsbeiträge

Der Verein ist berechtigt Beiträge von seinen Mitgliedern zu erheben. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliedsversammlung festgesetzt. Diese kann auch beschließen, daß Förderer einen erhöhten Beitrag bezahlen.

§ 6
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7
Mitgliederversammlung

1)  Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt .                                                                                        

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden durch einfache postalische Einladung einberufen.

Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist

beträgt 14 Tage. Bei Form- und fristgerechter Einberufung ist die Mitgliederversammlung beschlußfähig.

2)      Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden - bei dessen Verhinderung vom

      2.Vorsitzenden - geleitet.

3)      Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tages-

ordnung geändert oder ergänzt werden. Anträge müssen mindestens 7 Tage vorher beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.

4)      Über das Verfahren der Stimmabgabe entscheidet die Versammlung. Beschlüsse werden

mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

5)      Der Mitgliedsversammlung obliegen

·        die Wahl des Vorstandes

·        die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und die Berichte der Kassenprüfer.

·        Entlastung des Vorstandes

·        Satzungsänderungen

·        die Entscheidung über eingereichte Anträge

6)      Die Wahlen zum Vorstand können in offener Abstimmung erfolgen. Personenwahlen

finden nur auf Antrag in geheimer Wahl statt, wenn mindestens ¼ der Anwesenden

dem Antrag zustimmt.

7)      Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Mitgliederversammlung der

Abstimmungsergebnisse in einer Niederschrift festzuhalten. Diese ist vom Vorstand und vom Schriftführer zu unterzeichnen

§ 8
Vorstand

1)        Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer

und dem Kassierer. Der Vorstand wird ergänzt durch 2 Beisitzer. Der Vorstand wird auf

eine Dauer von 4 Jahren gewählt, bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur

Neuwahl im Amt.

2)        Mitglied im Vorstand  kann nur sein, wer Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr

Naumburg – Altenstädt ist. Mit der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Naumburg – Altenstädt  erlischt automatisch das Vorstandsmandat.

3)        Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Er vertritt den Verein allein.

4)        Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung aller Angelegenheiten, soweit diese nicht der Mitgliedsversammlung vorbehalten sind. Er führt   selbständig die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

5)        Bei Vorstandssitzungen entscheidet die einfache Mehrheit  der Stimmen der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

6)        Über Einnahmen und Ausgaben sind vom Kassenführer ordnungsgemäße

Aufzeichnungen zu führen. Zahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn sie von dem

1.      Vorsitzenden angewiesen sind.

§  9
Kassenprüfung

1)       Die Jahreshauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren.

           Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Unmittelbare Wiederwahl ist nicht zulässig.

2)              Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße

Verbuchung und Mittelverwendung zu überprüfen und Mindestens einmal jährlich den

Kassenstand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Dem Kassenprüfer ist jederzeit Einsicht in die Bücher, Beläge und Bestände zu gewähren.

§   10
Auflösung des Vereins

1)              Die Auflösung des Vereins kann nur von einer dazu gesondert einberufenen

Mitgliederversammlung beschlossen werden, wobei ¾ der erschienenen

Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.

2)              Wird der Auflösungsbeschluß gefaßt, so sind der Vorsitzende und der Kassierer

gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren des Vereins.

3)              Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins  oder bei Wegfall seines bisherigen

Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Freiwillige Feuerwehr Naumburg – Altenstädt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinsame Zwecke zu verwenden hat.

§   11
Inkrafttreten, ergänzende Vorschriften.

1)      Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 23.02.2002 Satzungsgemäß geändert und ist ab sofort gültig. ( Von einen Antrag beim Amtsgericht wird zur abgesehen)

2)  Soweit diese Satzung keine   Regelungen enthält, gelten die Vorschriften des Bürgerlichen

    Gesetzbuches ( §§  21 bis 79 )

____________________________

Naumburg-Altenstädt, 23.02.2002

Förderverein


Förderverein Freiwillige Feuerwehr Naumburg – Altenstädt (Gründungsprotokoll)

Am Samstag den 20.01.2001 traf man sich um einen „Förderverein Feuerwehr“ zu gründen.

Hierzu konnte der Vorstand des Feuerwehrvereins Altenstädt 26 Personen begrüßen. Der Vorstand informierte die Anwesenden über die immer größer werdenden Probleme z.B. bei Ersatzbeschaffungen im Feuerwehrtechnischen Bereich.

Weiterhin seien  Räumlichkeiten zur Ausbildung für die Jugendfeuerwehr nicht vorhanden und die vorhandenen für Einsatzabteilung und Allgemein nicht dem heutigen Standard entsprechend. Eine eigene Toilette sowie Duschmöglichkeiten fehlen ebenso. Dies alles, nur über die Kommune zu beschaffen ist ein Prozeß von Jahren, wenn überhaupt möglich. Ein weiteres Problem ist es, Menschen für den Dienst am Nächsten, für Brandschutz und Hilfeleistung zu gewinnen.
Für alles benötigt man Mittel, diese irgendwie zu beschaffen könnte ein Grund sein, einen Förderverein zu gründen. Ziel ist es, mit dieser zukunftsweisenden Maßnahme (die Gründung eines Fördervereins). Die Rahmenbedingungen für die vielfältigen Aufgaben die an die aktiven Feuerwehrfrauen und -männer gestellt werden, zu verbessern. Eine weitere Aufgabe soll es sein, junge Menschen Frauen und Männer für die Aufgabe zu gewinnen (interessieren). Denn gerade in einem Dorf wie Altenstädt wird es immer schwieriger Menschen für diese Sache zu gewinnen.
Dies alles kann auf die verschiedenste Art und Weise geschehen.
Aus anderen Gemeinden wisse man, dass eine Möglichkeit, ein Förderverein sein kann. Weitere Ziele sollen die Förderung des öffentlichen Lebens, die Pflege der dörflichen Tradition und die Pflege der Gemeinschaft sein. Mitwirken bei Dorffesten und öffentlichen Veranstaltungen. Neubürger die am örtlichen Vereinsleben interessiert sind zu Unterstützen. Wenn Interesse besteht könnte man Studien bzw. Informationsfahrten anbieten.

Der Vorstand betonte das es gerade die Älteren, die wie er, demnächst keinen aktiven Dienst mehr ableisten können, es eine interessante Aufgabe ist sich noch einzubringen. Es folgte eine lebendige Diskussion. 24 der 26 anwesenden Personen traten dem Verein bei. Eine von Vorstand vorbereitete Satzung wurde besprochen und beschlossen.

FFW 50 PLUS


50 plus, wer ist das?

Während der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Altenstädt im Feb 98`, wurde die Idee, etwas gemeinsam mit den nicht mehr Berufstätigen zu unternehmen, geboren.
Bereits im März traf man sich, Ideen, Visionen und Ziele wurden besprochen, man war sich einig – Wir tun was – was auch bis heute unser Slogan ist. Ein Name war schnell gefunden –50plus-. Seit dieser Zeit ist 50plus ein Teil des Feuerwehrvereins Altenstädt (ohne das man Mitglied sein muss), man trifft sich regelmäßig alle 2 Wochen Mittwochnachmittag. Einmal im Jahr wird eine Ganztagestour durchgeführt. So war man in der Vergangenheit schon in Thüringen, Werratal, Weserbergland und im Sauerland unterwegs. Wanderungen, Besichtigungen von diversen Betrieben in der Region, Museen uvm., stehen auf dem Programm.
Weiterhin haben wir uns zum Ziel gesetzt, immer mal wieder (wenn es sich ergibt) eine humanitäre, gemeinnützige Tätigkeit aus zu führen. In der Vergangenheit wurden das stark beschädigte Ehrenmal renoviert, mehrere Laubaktion auf dem Friedhof gestartet (bis die Maschine kam), im Heinrich Schröderheim 2 Einsätze geflogen und die Kirchenmauer teilweise erneuert. In diesem Jahr dann, zum 5 jährigen Bestehen, die Friedhofshalle. Zur Zeit besteht die Gruppe aus 16 Personen.

50PLUS  Aktive


Friedhofshalle in zwei Stufen „Runderneuert“

Bereits im Winter wurde in der Gruppe 50plus diskutiert, die sicher durch das defekte Dach (wurde bereits vor längeren repariert) in Mitleidenschaft gezogene Friedhofshalle, in Eigenleistung zu renovieren. Dabei ahnte sicher noch keiner welcher Umfang uns erwartete.
Es war geplant den Innenraum zu streichen. Schon bei der ersten gründlichen Besichtigung war klar, da ist mehr zu tun. So wurden nicht nur die Wände neu gestrichen, auch die Heizungsrohre wurden entrostet und gestrichen, ebenso alle Metalleinrichtungen (Kerzenständer etc.). Selbstverständlich wurden Türen, Fenster und Bänke aufgefrischt.
In der Zwischenzeit war Zeit genug um alles einmal zu inspizieren, dabei stellten wir fest das auch bei den Nebenräumen und insbesondere im Außenbereich dringender Bedarf bestand. Nach einen kurzen Kontakt mit den politisch Verantwortlichen kam auch für diese Aktion das Okay.
So wurde in der 2. Stufe die Nebenräume aufpoliert. Gerüst besorgt, Hochdruckreiniger in Gang gesetzt und die gesamten Außenwände gereinigt, anschließend Dachgesims, Wände, Türen und Fensterrahmen gestrichen.
Die Platten der Außenumrandung tw. neu verlegt so das die Friedhofshalle wieder in einem ordentlichen Bild erscheint. Mit dieser Aktion wurde auch das Ehrenmal wieder gründlich gereinigt und das holzkreuz gestrichen.
Insgesamt wurden 180 Std. ehrenamtliche Tätigkeit geleistet.
An den Arbeiten waren, Georg Arend, Helmut Kuhaupt, Konrad Theis, Erich Bräutigam, Helmut Ritter, Hermen Ritter 2, Arnold Henkelmann, Gerhard Koth, Heinrich Pfennig. G.-W. Kunold, Hans Simshäuserund Willi Gerhold beteiligt.

Vorstand

 

1. Vorsitzender
Frank Schön
2. Vorsitzende
Günter Kimm, Herbert Kimm, Horst Kranz, Ralf Ritter
Schriftführer
Annika Pfennig
Kassierer
Andreas Kuhaupt
Stellv. Kassierer
Gerhard Löber
Kassenprüfer
Rudi Nelle, Andre Bollmann
Wehrführer
Martin Kreutz
Stellv. Wehrführer
Martin Kowalzik, Manfred Pfennig
Jugendwart
Sascha Kuhaupt
Stellv.Jugendwart
Dennis Pfennig
Beisitzer
Petra Kropp, Jörg Schön
Gerätewart
Uwe Gerhold
Stellv. Gerätewart
Bernd Gerhold, Jörg Schön
Ausschuß für Ausbildung
Tanja Köhler
Vertreter Alters- und Ehrenabteilung
Erich Bräutigam
Vertreter Maibaumteam Herbert Kimm
Vertreter 50 Plus
Erich Bräutigam

Vereinsfahrten


An alle Mitglieder!

Fragen Bei Frank Schön Tel. 922742

Euer Vorstand des Feuerwehrvereins
Altenstädt

Feuerwehr-Verein

Wichtig ist zunächst, dass der Verein "Freiwillige Feuerwehr Naumburg-Altenstädt" nicht mit der "öffentlichen Einrichtung" Freiwillige Feuerwehr Naumburg-Altenstädt verwechselt werden sollte. Während im Bereich der öffentlichen Einrichtung das alltägliche aktive Einsatzgeschehen bzw. die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Mittelpunkt stehen, so sollen durch die Arbeit des Vereins eher die ideellen Werte repräsentiert werden.

So steht es bei allen Bemühungen des Vereins im Vordergrund, sich auch außerhalb des Einsatzgeschehens für den Brandschutzgedanken einzusetzen und für ihn zu werben. Konkret bedeutet das, dass sich der Verein bemüht, interessierte Bürger aus Altenstädt für die Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen.

Der Verein hat es sich zudem zur Aufgabe gemacht, Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr zu fördern. So wurden aus Vereinsmitteln beispielsweise der Anbau des Feuerwehrgerätehauses möglich und viele nützliche Ausrüstungsgegenstände für die aktive Wehr wurden angeschafft.

Grundsätzlich verfolgt der Verein generell und insbesondere mit seinen finanziellen Mitteln gemäß seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

 

 

Machen Sie mit! Das machen wir: 

» Maibaumfest mit Aufstellung des Maibaums
» Walpurgisnacht mit Bauern-Dreikampf
» Winterwanderung
» Frauennachtwanderung
» Familienwandern
» Busfahrten
» Exkursionen
» Kartoffelfest
» Klönabend
» Mitarbeit bei gemeinsamen Veranstaltungen im Ort
» 50plus - wir tun was!
» Die Senioren aktiv z.B. gemeinnützige Aktionen im Ort

Unterstützen Sie uns als förderndes Mitglied oder als aktives Mitglied bei der Vereinsarbeit!



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