Brandklassen nach DIN EN 2

D.h. ein Löschmittel, dass z.B. zum Löschen von Holz geeignet ist, muss auch für alle Stoffe
der Brandklasse "A" brauchbar sein.

Die Zulassung eines Löschmittels für eine bestimmte Brandklasse setzt also vorraus,
dass das Löschmittel zum Löschen aller Stoffe, die in diese Brandklasse gehören,
geeignet ist.

Die Brandklassen:

 

Brandklasse A    
Brände fester Stoffe, die normaler Weise unter Glutbildung verbrennen
z.B. Holz, Papier, Textilien,
Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen

 

 

Brandklasse B    
Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen
z.B. Benzin, Lack, Kunstsoffe,
Öle, Teer, Äther, Alkohol,

 

Brandklasse C    
Brände von Gasen
z.B. Propan, Erdgas, Stadtgas,
Wasserstoff, Acetylen

 

Brandklasse D    
Brände von Metallen
z.B. Aluminium, Magnesium

 

Brandklasse E (ehemalige Brandklasse)
Brände elektrischer Geräte. Fast alle Feuerlöscher sind heute an elektrischen Geräten einsetzbar. Achtung: vorher unbedingt die Hinweise des Herstellers auf den Feuerlöschern beachten! Mindestabstand einhalten!
 

 

Brandklasse F    
Brände von Speisefett und Speiseöl
z.B. Frittiergeräte, Fettbackgeäte

 

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